Gesetz zum autonomen Fahren kommt - Bund will nicht länger warten
Forschungsfahrt mit Prototypen in NRW
Bund macht Weg frei
für das Autonome Fahren!
Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf ‘‘Gesetz zum autonomen Fahren‘‘ verabschiedet.
Mitte dieses Jahres soll es dann vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.
Damit hat die Bundesregierung entschieden mit Regelungen für den Einsatz von
autonom fahrenden Fahrzeigen nicht auf die EU oder auf internationale Bestimmungen
zu warten. Denn vielerorts werden
autonome Fahrzeuge, zumeist Prototypen, probeweise oder für Forschungs- und Entwicklungszwecke
eingesetzt, wie zum Beispiel im Bergischen Städtedreieck. Als Reaktion auf erste Fahrten, auch in
Wuppertal wurde vom Bund am 21. Juni 2017 bereits das Gesetz zum
automatisierten Fahren (Änderung des Straßenverkehrsgesetzes) in Kraft gesetzt.
Kern waren hierbei veränderte Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers während
der automatisierten Fahrphase. Das heißt: Automatisierte Systeme (Stufe 3)
dürfen die Fahraufgabe unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen. Ein Fahrer
ist dabei aber weiterhin notwendig. Mit dem Entwurf von heute folgt der nächste
Schritt: Mit dem neuen Gesetz zum autonomen Fahren wollen wir den Rechtsrahmen
schaffen, damit autonome Kraftfahrzeuge (Stufe 4) in festgelegten
Betriebsbereichen im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb fahren können
– und das bundesweit. Schon früh hat automotiveland.nrw aufgrund seiner bereits
gesammelten Erkenntnisse aus Projekten zum autonomen Fahren Hinweise für zukünftige
Regelungen übermittelt.
automotiveland.nrw prüft Entwurf auf Auswirkungen auf Forschungsprojekte in NRW und auf Zulieferer sowie Mobilitätsunternehmen, die F+E für autonomes und vernetztes Fahren in NRW betreiben
Nun werden die Forschungspartner noch einmal den Entwurf (steht auf der
Homepage des Bundesverkehrsministeriums zum Download bereit) daraufhin untersuchen,
welche Änderungen konkret auf die Zulieferer und andere Mobilitätsbetreiber im
Land NRW zukommen werden.
Froh ist man bei den Akteuren allerdings über die Dynamik der Regierungen im
Land und Bund die notendigen Regelungen schnell treffen zu wollen, so dass die
Entwicklung in Deutschland nicht hinter dem Tempo im Ausland (USA und China)
zurückbleibt.
Ziel, laut Bund, ist es, bis zum Jahr 2022 Fahrzeuge mit autonomen
Fahrfunktionen in den Regelbetrieb zu bringen.
Hinweis: Wenn in NRW im Rahmen von L3 Pilot oder Bergisch.Smart_Mobility autonom gefahren wird, ist die Situation, wie man sie aus der Fahrschule kennt. Anstelle des Prüflings sitzt ein gut ausgebildeter Safety-Pilot, hat Hand am Steuer, kann jederzeit übernehmen. Der Fahrelehrer daneben ist ein Ingenieur, der die Systeme in und auswendig kennt.
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