Gesetz zum autonomen Fahren kommt - Bund will nicht länger warten

 

Forschungsfahrt mit Prototypen in NRW

Bund macht Weg frei für das Autonome Fahren!

Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf   ‘‘Gesetz zum autonomen Fahren‘‘ verabschiedet. Mitte dieses Jahres soll es dann vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Damit hat die Bundesregierung entschieden mit Regelungen für den Einsatz von autonom fahrenden Fahrzeigen nicht auf die EU oder auf internationale Bestimmungen zu warten.  Denn vielerorts werden autonome Fahrzeuge, zumeist Prototypen, probeweise oder für Forschungs- und Entwicklungszwecke eingesetzt, wie zum Beispiel im Bergischen Städtedreieck.  Als Reaktion auf erste Fahrten, auch in Wuppertal wurde vom Bund am 21. Juni 2017 bereits das Gesetz zum automatisierten Fahren (Änderung des Straßenverkehrsgesetzes) in Kraft gesetzt. Kern waren hierbei veränderte Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers während der automatisierten Fahrphase. Das heißt: Automatisierte Systeme (Stufe 3) dürfen die Fahraufgabe unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen. Ein Fahrer ist dabei aber weiterhin notwendig. Mit dem Entwurf von heute folgt der nächste Schritt: Mit dem neuen Gesetz zum autonomen Fahren wollen wir den Rechtsrahmen schaffen, damit autonome Kraftfahrzeuge (Stufe 4) in festgelegten Betriebsbereichen im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb fahren können – und das bundesweit. Schon früh hat automotiveland.nrw aufgrund seiner bereits gesammelten Erkenntnisse aus Projekten zum autonomen Fahren Hinweise für zukünftige Regelungen übermittelt.

automotiveland.nrw prüft Entwurf auf Auswirkungen auf Forschungsprojekte in NRW und auf Zulieferer sowie Mobilitätsunternehmen, die F+E für autonomes und vernetztes Fahren in NRW betreiben
 

Nun werden die Forschungspartner noch einmal den Entwurf (steht auf der Homepage des Bundesverkehrsministeriums zum Download bereit) daraufhin untersuchen, welche Änderungen konkret auf die Zulieferer und andere Mobilitätsbetreiber im Land NRW zukommen werden.

Froh ist man bei den Akteuren allerdings über die Dynamik der Regierungen im Land und Bund die notendigen Regelungen schnell treffen zu wollen, so dass die Entwicklung in Deutschland nicht hinter dem Tempo im Ausland (USA und China) zurückbleibt.
Ziel, laut Bund, ist es, bis zum Jahr 2022 Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen in den Regelbetrieb zu bringen.
Hinweis: Wenn in NRW im Rahmen von L3 Pilot oder Bergisch.Smart_Mobility autonom gefahren wird, ist die Situation, wie man sie aus der Fahrschule kennt. Anstelle des Prüflings sitzt ein gut ausgebildeter Safety-Pilot, hat Hand am Steuer, kann jederzeit übernehmen. Der Fahrelehrer daneben ist ein Ingenieur, der die Systeme in und auswendig kennt.     

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